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Rechtsanwalt / Strafverteidiger O L I V E R B A R T S C H
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Allgemeine Mandats- und Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsschluss

 

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil aller Verträge zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber (Mandanten), die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben.

 

Die Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere solchen des Mandanten, in das Mandat wird ausgeschlossen.

 

2. Gebühren

 

Die Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Abweichend hiervon kann im Einzelfall eine Honorarvereinbarung getroffen werden, soweit dies gesetzlich (§ 4 RVG) zulässig ist; diese bedarf der Schriftform.

 

Für die Beratung werden die Gebühren grundsätzlich entsprechend der Regelungen der Nr. 2100 ff VV RVG a.F. berechnet, soweit möglich nach dem Gegenstandswert.

 

Im übrigen gelten, soweit nichts abweichendes Vereinbart wurde, folgende Sätze:

 

Für eine Erstberatung wird mindestens eine Vergütung in Höhe von netto 80,- € bei Verbrauchern und 100,- € bei Nichtverbrauchern erhoben. Im Regelfall liegt die Erstberatungsgebühr bei Verbrauchern zwischen 80,- € und 190,- € netto und bei Nichtverbrauchern zwischen 100,- € und 250,- € netto.

 

Auf sämtliche Gebühren wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

 

Bei Abrechnung nach Stundensätzen wird entsprechend des jeweiligen Haftungsrisikos, der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem rechtlichen und/oder tatsächlichen Schweregrad der Sache ein Stundenhonorar in Höhe von 100,- € - 175,- € erhoben.

 

Auf sämtliche Gebühren wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

 

3. Information durch den Mandanten

 

Der Mandant hat den Rechtsanwalt bestmöglich zu unterstützen und alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Informationen rechtzeitig, auf Verlangen auch schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) sind mitzuteilen, da es ansonsten zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die zu Rechtsverlusten führen können.

 

Der Mandant ist insbesondere gehalten, sich sämtliche ihm übersandte Schriftstücke sorgfältig durchzulesen und seine Anmerkungen und Kommentare möglichst unverzüglich schriftlich zu übermitteln.

 

Der Rechtsanwalt hat, alle vom Mandanten genannten Tatsachen als richtig zugrunde zu legen, es sei den es drängen sich Zweifel auf.

 

Der Rechtsanwalt ist nur verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern dem Rechtsanwalt dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.

 

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) dem Mandanten Informationen an dessen E-Mail-Adresse zu übermitteln, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Dem Mandanten ist bekannt, dass Vertraulichkeit und Sicherheit bei Kommunikation über Telefax, Telefon und E-Mail nicht gewährleistet werden kann.

 

4. Abtretung

 

Die dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Rechtsanwalts nicht übertragbar.

 

Die Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts sind abtretbar, im Falle des Vorliegens einer rechtskräftig festgestellten Forderung, eines fruchtlosen Vollstreckungsversuchs oder der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Mandanten auch an nicht als Rechtsanwälte zugelassene Dritte.

 

Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an den Rechtsanwalt in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Der Rechtsanwalt darf Erstattungsbeträge mit offenen Honorarbeträgen verrechnen.

 

5. Haftungsbeschränkung, Verjährung

 

Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.

 

Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem zwischen ihm und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf € 250.000,00 je Schadensfall beschränkt.

 

Die Haftungsbeschränkung, gilt nicht für die von den Rechtsanwälten bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Rechtsanwälte oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Der Mandant wird dem Rechtsanwalt vor der Bearbeitung einer jeden Angelegenheit alle ihm bekannten Umstände mitteilen, welche für die Höhe eines etwaigen Schadens maßgeblich sein könnten. Treten im Nachhinein Umstände ein, welche Auswirkungen auf einen etwaigen Schaden haben könnten, so wird der Mandant diese unverzüglich mitteilen.

 

Weist eine Angelegenheit ein erkennbares Schadensrisiko auf, welches den Betrag von € 250.000 übersteigt, werden sich die Parteien darüber verständigen, ob für diese Angelegenheit eine gesonderte Haftpflichtversicherung in Höhe dieses Schadensrisikos abgeschlossen wird.

 

Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren gem. § 51b BRAO a.F. in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

 

6. Schriftform

 

Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Mandatsbedingungen, auch bloße Abweichungen im Rahmen eines Mandats bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für etwaige Abänderungen dieser Schriftformerfordernis.

 

 

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen ist der Kanzleiort.

 

Zuständige Gerichte:

AG Spandau

LG Berlin

Kammergericht

 

Alle Mandate unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

 

Eine teilweise Unwirksamkeit der Mandatsbedingungen berühren deren Wirksamkeit im Übrigen nicht.

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